Unbedenklichkeitsbescheinigung | beantragen | Kosten | steuerliche

Unbedenklichkeits­bescheinigung beantragen – Kosten & Dauer

Sind sich Käufer und Verkäufer beim Immobilienkauf in allen Vertragspunkten einig und haben den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben, sind nur noch wenige Formalitäten zu erledigen. Hierzu gehört unter anderem die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die eine Eintragung ins Grundbuch nicht möglich ist. Üblicherweise ordnet man den Begriff „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ der Immobilienübertragung zu. In der Praxis gibt es jedoch noch weitere Bereiche, in denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird. Wir von immobilie-verkaufen.info zeigen Ihnen daher in diesem Beitrag, in welchen Fällen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig ist. Darüber hinaus klären wir unter anderem, was genau eine solche Bescheinigung ist, warum sie bei Immobilienübertragungen benötigt wird, wie Sie sie beantragen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Was ist eine Unbedenklichkeits­bescheinigung?

Grundsätzlich handelt es sich bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung um eine Erklärung, die bezeugt, dass ein Antragsteller einen bezüglich des Antrags benötigten Nachweis erbracht hat. Der Begriff findet sich aber in vielen verschiedenen Bereichen. Häufig wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt über die Formen der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Davon abgrenzen lässt sich die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Käufer in Deutschland beim Kauf einer Immobilie vorlegen müssen. Genauere Infos hierzu finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.

Die steuerliche Unbedenklichkeits­bescheinigung vom Finanzamt

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und testiert Steuerpflichtigen deren Zahlungsverhalten in der Vergangenheit. Bezüglich der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist das Finanzamt gleich mehrfach gefragt.

Am häufigsten wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt im Rahmen der Übertragung von Immobilien benötigt. Hierbei muss der Notar das Finanzamt über die Veräußerung der Immobilie in Kenntnis setzen. Dies geschieht, indem er den Kaufvertrag sowie die amtliche Veräußerungsanzeige (mehr dazu im Abschnitt „Was ist eine Veräußerungsanzeige?“) einsendet. Dies muss auch für den Fall geschehen, dass der Eigentumsübertrag nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Zwar hängt der Eigentumsübergang nicht davon ab, ob die Grunderwerbsteuer entrichtet wurde, dennoch sind die Grundbuchämter verpflichtet, die Umschreibung erst dann vorzunehmen, wenn der Erwerber die Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Als Nachweis benötigen sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Darüber hinaus wird aber auch im Rahmen des Erbrechts öfter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt benötigt. Denn das Finanzamt stellt auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen für ausländische Erben aus, die die Erbschaftssteuer abgeführt haben. Dieser Nachweis wird vor allem von Banken und Versicherungen benötigt. Erst mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Begünstigte die Erbschaft antreten.

 

Welche Formen der Unbedenklichkeits­bescheinigung gibt es noch?

Am häufigsten werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen also im Rahmen von Immobilienübertragungen und Erbrechtsangelegenheiten benötigt. Darüber hinaus gibt es jedoch auch noch folgende andere Fälle, in denen entsprechende Bescheinigungen benötigt werden:

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

Auch bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand, vorzugsweise im Bausektor, können Auftragnehmer dazu aufgefordert werden, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorzulegen. Auf diese Weise überprüfen Auftraggeber, ob Sozialversicherungsbeiträge in der Vergangenheit durch den Arbeitgeber ordentlich an dessen Arbeitnehmer abgeführt wurden.

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Studenten

Nicht selten kommt es vor, dass Studenten im Laufe des Studiums die Universität oder Fachhochschule wechseln. Damit bereits erbrachte Leistungen an der neuen Universität auch wirklich angenommen werden, müssen sie durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Fortführung des Studiums nachgewiesen werden. Dies gilt aber nur, wenn das bisherige Studium dem Studium an der neuen Universität artgleich oder zumindest artverwandt ist. Das Prüfungsamt bestätigt mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung außerdem, dass im bisherigen Studienverlauf keine Prüfung final nicht bestanden wurde. Anderenfalls wäre eine Fortführung unzulässig.

Weitere Formen der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Weitere Formen der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Warum ist die Bescheinigung bei Immobilienübertragungen so wichtig?

Die steuerliche Unbedenklichkeitserklärung ist für einen erfolgreichen Immobilienkauf von entscheidender Bedeutung. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass der Käufer einer Immobilie vom Grundbuchamt im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werden kann. Denn so weisen Käufer nach, dass sie aus steuerlicher Sicht zuverlässig sind und die Grunderwerbsteuer für die Immobilie gezahlt haben. Gemäß § 22 GrEStG hat das Finanzamt die Bescheinigung zu erteilen, „wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit gegeben ist“.

Wie Notarkosten und Maklerprovisionen zählt auch die Grunderwerbsteuer zu den Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf. Sie fällt nur einmalig an und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises der Immobilie. Prinzipiell sind sowohl Käufer als auch Verkäufer grunderwerbsteuerpflichtig. In der Regel vereinbaren beide Parteien aber im Kaufvertrag, dass der Käufer die Steuer zahlt. Warum erfahren Sie im Abschnitt „Wer zahlt die Notarkosten beim Grundstückskauf?“ in unserem Beitrag zu den Notarkosten beim Grundstückskauf.

 

Welche Voraussetzungen müssen für die Ausfertigung der Unbedenklichkeits­bescheinigung erfüllt sein?

Sobald die Zahlung der Grunderwerbsteuer auf dem Konto der zuständigen Steuerstelle eingegangen ist, stellt das Finanzamt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Muss der Käufer keine Grunderwerbsteuer leisten, beispielsweise weil der Grundstückswert unter 2.500 Euro liegt oder das Grundstück von einem Ehepartner auf den anderen übertragen wurde, prüft das Finanzamt zunächst die Steuerfreiheit. Besondere Regelungen gibt es für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht. Grundsätzlich steht die Unbedenklichkeitsbescheinigung jeder Person zu, die als steuerlich unbedenklich eingestuft werden kann. Sind alle Steuerschulden des Erbwerbers beim Finanzamt beglichen und liegen keine offenen Forderungen vor, gilt diese Voraussetzung als erfüllt.

Wie beantrage ich eine Unbedenklichkeits­bescheinigung?

Das zuständige Finanzamt stellt steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen gegen eine geringe Gebühr aus. Grundsätzlich hat jeder, der seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt und keine Steuerrückstände hat, Anspruch auf die Ausstellung. Um die Bescheinigung beim Finanzamt zu beantragen, stellt der Steuerpflichtige oder eine von ihm bevollmächtigte Person einen entsprechenden Antrag. Die Bescheinigung erfolgt gemäß § 22 GrEStG schriftlich, jedoch nicht in elektronischer Form.

Im Rahmen des Immobilienerwerbs müssen Sie als Käufer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Nach Eingang des Kaufvertrages und der Veräußerungsanzeige durch den Notar sendet Ihnen das Finanzamt von allein eine Zahlungsaufforderung zu. Nachdem diese Steuerschuld beglichen wurde, wird Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung automatisch zugesendet. Dies kann allerdings einige Wochen dauern. Wie Sie den Erhalt der Bescheinigung beschleunigen können, erfahren Sie im Abschnitt 14 „Wie erhalte ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung am schnellsten?“.

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung einer Unbedenklichkeits­bescheinigung?

Im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie übernimmt meist der Notar die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hierbei entfällt für den Erwerber jeglicher Kontakt mit dem Finanzamt, demnach werden auch keine Unterlagen benötigt.

Grundsätzlich kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung formlos beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Am besten erklären Sie dem Finanzamt gleich, wofür Sie die Bescheinigung benötigen. Viele Finanzämter stellen für die Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen auch kostenlose Formulare zur Verfügung. Besuchen Sie dafür einfach die Homepage des für Sie zuständigen Finanzamtes. Wenn Sie nicht wissen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, nutzen Sie am besten die Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern. Hier geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihrer Gemeinde bzw. Ihres Wohnortes ein. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen dann samt Kontaktinformationen angezeigt.

Wie erfolgt die Ausstellung einer Unbedenklichkeits­bescheinigung?

In der Regel wird die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, wie bereits beschrieben, nicht direkt vom Käufer beim Finanzamt beantragt. Diesen Schritt übernimmt der Notar im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrags. Nachdem der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet und vom Notar beurkundet wurde, überstellt der Notar die Durchschriften gemeinsam mit der Veräußerungsanzeige an das Amt. Nachdem die Unterlagen geprüft wurden, lässt das Finanzamt dem Käufer, sofern dieser kaufvertragsrechtlich als Steuerschuldner genannt ist, den Grunderwerbsteuerbescheid zukommen. Sobald die Zahlung beglichen wurde, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Damit erhält der Erwerber den Nachweis über die gezahlte Grunderwerbsteuer und kann Eigentümer des Grundstücks werden.

Ausstellung einer UnbedenklichkeitsbescheinigungAusstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Was kostet eine Unbedenklichkeits­bescheinigung?

Die Abwicklung von Haus- und Wohnungskäufen wird vom Notar durchgeführt. Dabei übernimmt er auch die Antragstellung auf Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt. Die Kosten können daher als klassische Nebenkosten beim Immobilienkauf verbucht werden. Solche Kosten werden auch Erwerbsnebenkosten genannt und können, je nach Standort, etwa zehn Prozent des Kaufpreises betragen. In den meisten Fällen übernimmt der Käufer die Notarkosten.

Im Zuge der Antragsstellung ohne Notar muss die gezahlte Grunderwerbssteuer durch die Vorlage eines Überweisungsbelegs oder eines Kontoauszugs nachgewiesen werden. Wird die Bescheinigung dann abgeholt, muss der Personalausweis zur eindeutigen Identifizierung vorgelegt werden. Es können aber auch andere Personen die Unbedenklichkeitsbescheinigung abholen. Hierfür wird lediglich eine entsprechende Vollmacht benötigt. Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt sollte mit Kosten zwischen 5 und 15 Euro gerechnet werden.

Wann benötigt man keine Unbedenklichkeits­bescheinigung?

In einigen Ausnahmefällen benötigen Immobilienkäufer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Alle Ausnahmen und ihre Bedingungen werden im § 3 GrEStG geregelt. So brauchen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn:

  • der Grundstückswert 2.500 Euro nicht übersteigt
  • der Grundstückserwerb von Todes wegen oder wegen Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes erfolgt
  • der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses erfolgt
  • das Grundstück an den Ehegatten/Lebenspartner übergeht
  • der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten/Lebenspartner des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft erfolgt
  • der Grundstückserwerb durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind/deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erloschen ist, erfolgt
  • der Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft zur Teilung des Gesamtguts erfolgt
  • es sich um einen Rückerwerb des Grundstücks durch den Treugeber bei Auflösung des Treuhandverhältnisses handelt

Dauer der Unbedenklichkeits­bescheinigung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im Rahmen des Immobilienerwerbs auf einen einmaligen Zeitpunkt begrenzt. Dabei handelt es sich um die Frist, bis zu der die Grunderwerbsteuer gezahlt sein muss. Für alle anderen Fälle wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung unbefristet ausgestellt, da sie nur einen zurückliegenden Zeitraum berücksichtigt. Darüber hinaus bezieht sich die Bescheinigung nur auf das Zahlverhalten des Steuerpflichtigen in der Vergangenheit. Es wird also keine Prognose abgegeben, weshalb die Befristung unzulässig ist. Die Person oder Institution, die die Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt, kann aber festlegen, dass nach einem bestimmten Zeitraum erneut eine aktuelle Bescheinigung vorgelegt werden muss.

Was ist eine Veräußerungsanzeige?

Die rechtlichen Pflichten bezüglich der Unbedenklichkeitsbescheinigung sind ebenfalls im Grunderwerbssteuergesetz festgehalten. Demnach ist der beurkundende Notar im Rahmen des Immobilienerwerbs zum Beispiel dazu verpflichtet, den beurkundeten Kaufvertrag sowie eine Anzeige über den Rechtsvorgang an sich innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung des Rechtsvorgangs einzureichen.

In diesem Zusammenhang spricht man auch von der sogenannten Veräußerungsanzeige, die nach § 18 GrEStG vorgeschrieben ist. Die Pflicht zur Anzeige besteht auch dann, wenn der Vorgang von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Für die Veräußerungsanzeige stellen Finanzämter ebenfalls Formulare bereit, die vom Notar eingereicht werden. Die Formulare beinhalten einen bereits gestempelten Vordruck der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, der einfach zurückgeschickt werden kann.

Welche Bedeutung hat die Unbedenklichkeits­bescheinigung für das Darlehen?

Im Rahmen des Immobilienerwerbs wird die jeweilige Bank erst dann die Zahlung des Kaufpreises veranlassen, wenn alle notwendigen Formalitäten bezüglich des Darlehens abgeklärt wurden. Hierfür muss für die Bank zunächst die Grundschuld eingetragen werden. Der Eintrag der Grundschuld kann wiederum erst vorgenommen werden, wenn der Erwerber als neuer Eigentümer der Immobilie im Grundbuch steht.

Ähnlich verhält es sich auch beim Hausbau. Hier muss ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegen, damit der Käufer des Grundstücks als rechtmäßiger Eigentümer eingetragen werden kann. Erst dann kann das Baudarlehen mit einer Grundschuld besichert werden.

Grundsätzlich gilt: Haben Sie den Kaufvertrag protokolliert, sollten Sie die Zahlung der ausstehenden Grunderwerbsteuer bei Ihrer Bank leisten. Beantragen Sie im Zuge der Zahlung am besten auch gleich die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bezüglich der Grunderwerbsteuer sollten Sie aber beachten, dass sie bundesweit nicht einheitlich geregelt ist und damit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt.

Wie erhalte ich die Unbedenklichkeits­bescheinigung am schnellsten?

Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung möglichst zeitnah benötigen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie legen die Bestätigung über die Zahlung der Grunderwerbsteuer beim zuständigen Finanzamt vor oder Sie reichen die Zahlungsbestätigung der Bank direkt beim Grundbuchamt ein. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dann zeitnah vom Finanzamt ausgestellt.

In jedem Fall sollten Sie als Käufer die Grundsteuer direkt einzahlen, nachdem Sie den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Hierfür haben Sie nach Erhalt eines entsprechenden Bescheids vom Finanzamt zwar offiziell vier Wochen Zeit, aber je schneller die Zahlung erfolgt, umso schneller können Sie jedoch auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Wegen der Verzögerungen des Kaufprozesses wird der Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch beantragen. Sie sichert die Ansprüche des Käufers bis zum Eigentümerwechsel und ist auch ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich.

Achtung! Beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt nicht auf elektronischem Weg übermittelt werden darf. Das heißt, dass Sie nur schriftlich ausgestellt werden darf und auf dem Postweg zugesendet wird.

Was passiert, wenn keine Unbedenklichkeits­bescheinigung erteilt wird?

Für den Fall, dass keine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, ist es Grundbuchämtern gemäß § 22 GrEStG verboten, den Eigentümer im Grundbuch zu ändern. Das bedeutet, dass der Eigentümerwechsel erst erfolgreich vollzogen werden kann, wenn der Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt nachweist. Der Immobilienerwerb kann ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung also nicht vollständig abgeschlossen werden.

Finanziert der Käufer den Immobilienkauf über einen Kredit, wird, wie bereits erwähnt, ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, um die Grundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen. Ohne die Bescheinigung erhalten Sie demnach keinen Kredit von Ihrer Bank.

Häufige Fragen (FAQs)

Um Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Thematik zu geben und die wichtigsten Informationen zusammenzufassen, haben wir Ihnen nachfolgend die häufigsten Fragen zum Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgeführt und beantwortet:

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Grundsätzlich handelt es sich bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung um eine Erklärung, dass ein Antragsteller einen bezüglich des Antrags benötigten Nachweis erbracht hat.

Was ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und testiert Steuerpflichtigen deren Zahlungsverhalten in der Vergangenheit. Sie wird vor allem im Rahmen des Immobilienerwerbs sowie Erbrechtsangelegenheiten benötigt und dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.

Welche Formen der Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es?

Formen der Unbedenklichkeitsbescheinigung:

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Immobilienübertragungen & Erbrechtsangelegenheiten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse für Auftragnehmer bei Aufträgen der öffentlichen Hand
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für Studenten beim Hochschulwechsel

Warum ist die Bescheinigung beim Immobilienkauf & -verkauf so wichtig?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Nur durch die Eintragung ins Grundbuch wird er offiziell Eigentümer.

Welche Voraussetzungen müssen für die Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt sein?

Erst wenn die Zahlung der Grunderwerbsteuer auf dem Konto der zuständigen Steuerstelle eingegangen ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Darüber hinaus müssen alle Steuerschulden des Erwerbers beglichen sein und es dürfen keine offenen Forderungen vorliegen.

Wie beantrage ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Im Rahmen des Immobilienerwerbs übernimmt der beauftragte Notar die Beantragung der Bescheinigung. Ansonsten kann entweder der Steuerpflichtige oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Bescheinigung beim Finanzamt beantragen.

Welche Unterlagen benötigt man für die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Übernimmt im Rahmen einer Immobilienübertragung der Notar die Beantragung, benötigen Sie keinerlei Unterlagen. Darüber hinaus kann die Bescheinigung formlos beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Viele Ämter stellen dafür auch Online-Formulare zur Verfügung.

Wie erfolgt die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Nachdem der Notar alle Unterlagen beim Finanzamt eingereicht hat und diese geprüft wurden, lässt das Finanzamt dem Käufer einen Grunderwerbsteuerbescheid zukommen. Sobald die Zahlung erfolgt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Was kostet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Da Immobilienübertragungen über einen Notar abgewickelt werden, sind die Kosten der Bescheinigung bereits in den Notarkosten bzw. den Erwerbsnebenkosten enthalten. Im Zuge der Antragsstellung ohne Notar sollte mit Kosten zwischen 5 und 15 Euro gerechnet werden.

Wann erhalte ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Je nach Finanzbehörde dauert die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ab dem Tag der Überweisung der Grunderwerbsteuer bis zu vier Wochen.

Wie lange ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gültig?

Im Rahmen von Immobilienübertragungen ist die Bescheinigung einmalig auf die Frist begrenzt, bis zu der die Grunderwerbsteuer gezahlt sein muss. Für alle anderen Fälle wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung unbefristet ausgestellt, da sie nur einen zurückliegenden Zeitraum berücksichtigt.

Wer erhält die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Sobald die Zahlung der Grunderwerbsteuer beglichen ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und sendet diese dem Erwerber zu. Damit erhält er den Nachweis, dass er die Grunderwerbsteuer gezahlt hat und kann rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks werden.

Wann wird keine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt?

In den in § 3 GrEStG aufgeführten Ausnahmefällen benötigen Immobilienerwerber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hierzu zählen beispielsweise der Erwerb von Grundstücken mit einem Wert von bis zu 2.500 Euro sowie der Erwerb durch Ehegatten oder Lebenspartner.

Wie erhält man die Unbedenklichkeitsbescheinigung am schnellsten?

Wenn Sie die Bescheinigung möglichst zeitnah benötigen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie legen die Bestätigung über die Zahlung der Grunderwerbsteuer beim zuständigen Finanzamt vor oder Sie reichen die Zahlungsbestätigung der Bank direkt beim Grundbuchamt ein. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dann zeitnah vom Finanzamt ausgestellt.

Was ist eine Veräußerungsanzeige?

Der beurkundende Notar ist im Rahmen des Immobilienerwerbs dazu verpflichtet, den beurkundeten Kaufvertrag sowie eine Anzeige über den Rechtsvorgang beim zuständigen Finanzamt einzureichen. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einer Veräußerungsanzeige.

Welche Bedeutung hat die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Darlehen?

Bei Immobilienübertragungen veranlasst die Bank erst dann die Zahlung des Kaufpreises, wenn alle Formalitäten abgeklärt wurden. Hierfür muss für die Bank zunächst die Grundschuld eingetragen werden. Der Eintrag der Grundschuld kann erst vorgenommen werden, wenn der Erwerber als neuer Eigentümer im Grundbuch steht. Die Grundbucheintragung ist wiederum erst mit Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich.

Was passiert, wenn keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt wird?

Für den Fall, dass keine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, ist es Grundbuchämtern gemäß § 22 GrEStG verboten, den Eigentümer im Grundbuch zu ändern. Ohne Bescheinigung kann die Immobilienübertragung also nicht vollständig abgeschlossen werden.

Der Autor

MIKE ZINK
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